QM-Automatisierung und lokale KI
„Das Team begleitet die Digitalisierung der Praxis schon lange, von der Automatisierung leidiger QM-Tätigkeit bis zur Einrichtung lokaler KI.“
Dr. Alexander Luckenbach
Geschäftsführer
Zahnarztpraxis im Businesspark
Die Zahnärzte im Businesspark Stuttgart fokussieren sich auf Zahnersatz und Implantologie. Zur Praxis gehört ein eigenes Labor.
Für die Zahnarztpraxis im Businesspark entwickeln wir Software für die Organisation hinter dem Behandlungsalltag. Mit SteriScan digitalisieren wir wiederkehrende Aufgaben im Qualitätsmanagement. Ergänzend unterstützen lokale KI-Modelle den Geschäftsführer bei der sicheren Recherche.
QM-Aufgaben mit SteriScan erfassen
Wiederkehrende Aufgaben brauchen klare Anweisungen und eine nachvollziehbare Dokumentation. In SteriScan legt die Praxis dafür Stationen an, hinterlegt Arbeitsschritte und bestimmt, an welchen Wochentagen eine Aufgabe ansteht. Rollen regeln, welche Mitarbeitenden eine Station bearbeiten dürfen.
Vor Ort öffnet das Team die jeweilige Station per QR-Code in der App. Mitarbeitende identifizieren sich mit ihrer NFC-Karte, lesen die Anweisungen und bestätigen die Durchführung. Je nach Aufgabe lassen sich zusätzliche Angaben erfassen, etwa Messwerte oder Bestätigungen.
Erledigte Aufgaben nachvollziehen
Die Weboberfläche führt die Einträge mit Station, Mitarbeiter, Zeitpunkt und erfassten Angaben zusammen. Das Praxisteam kann die Dokumentation filtern und als CSV exportieren. So lässt sich nachvollziehen, wer welche Aufgabe wann erledigt hat. SteriScan wird auf der eigenen Infrastruktur der Praxis betrieben.
Lokale KI für sichere Recherche
Das KI-Recherchetool steht dem Geschäftsführer zur Verfügung. Er kann damit Fragen zu Unterlagen bearbeiten und Informationen aufbereiten. Die Modelle laufen auf der Infrastruktur der Praxis; die eingegebenen Inhalte werden für die Modellverarbeitung nicht an einen externen KI-Dienst übertragen.
Wir übernehmen die Einrichtung vor Ort und passen den Einsatz an seine Rechercheaufgaben an. Die Prüfung und Einordnung der Ergebnisse bleibt beim Geschäftsführer.